
Bauhm ist ein Gegenstand, der nicht der Zeit gehört. Noch nicht oder schon nicht mehr. Ich hätte gern gesagt, ein Bauhm; doch diese Lüge hätte sie mir nicht verzogen. Der Zeit gehören ist eine unbeschreibliche Freiheit, die in ihrer Beschränktheit nur das All hat. Nicht nochmal, weiss Bauhm. Ganz unverzichtbar ist ihre Gegenwart als Gegenstand, wenn Bauhm auch weniger dem Trotz als dem Trotzen obliegt – obwaltet. Gern hätte, möchte ich sagen, gesagt haben dürfen, wie sehr mir Bauhms Gesetzgebung mehr als seine Rechtsprechung gefällt. Denn das Feste und das Schlichte gefällt mir wohl, aber nicht das Strenge. Und obwohl mir weder das eine, das andere und gar nicht mehr das dritte gefallen, ist mir doch die Bewunderung schon nicht mehr nur übrig, sondern vielmehr bereits schon noch nicht erübrigt geworden. Bauhm ist ein Gegenstand, dem der Gegenstand fehlt. Wie immer ich es hätte sagen wollen, gesagt hätte es weher getan als vorher. Da ihr Gemeinheit mit mir, der hier gerade schon nicht mehr lebt, weder geschlechtlich noch gerichtlich vorzuwerfen noch anzudichten ist, versuche ich mich dem zu nähern, das gemeinhin noch nicht versäubert ist. Sich der Hinfälligkeit nähern, sich mit Rost wie mit Ruhm bedecken, und so sehr ich mein Steingesicht auch anstrenge, Rapallo bleibt mir genauso geschenkt wie
